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Bestätigung der Reklamation.pdf
 

.... noch ein Wort zu Reifenschäden:

Reifen gehören zu den Teilen des Autos, die größte Bedeutung für die Sicherheit haben. Man erwartet, dass Reifenschäden nur äußerst selten auftreten. Und doch versagen etwa 3 Millionen Reifen pro Jahr in Deutschland vorzeitig ihren Dienst. Die Defektursachen sind jedoch nur in den seltensten Fällen vom Reifenhersteller zu vertreten.
Viel häufiger sind Reifenschäden zurückzuführen auf:

  • Äußere Einwirkung, z. B. Einfahr- und Schnittverletzungen
  • Anwendungsfehler, z. B. Fahren mit zu niedrigem Luftdruck, Überfahren von Bordsteinen usw.

Tückisch ist, dass Reifen ein "Gedächtnis" für Fehlbehandlungen haben. Das unvorsichtige Überfahren eines Bordsteines oder das Fahren mit zu geringem Luftdruck kann schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt.

Wenn ein Reifendefekt auftritt, der vermutlich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, sollte der Reifen über den Fachhandel an den Hersteller zur Reklamation eingereicht werden. Wird die Reklamation anerkannt, erstattet der Reifenhersteller je nach der Restprofiltiefe des Reifens einen Teil des Reifenpreises.

Wird die Reklamation mit einer unzutreffenden Begründung abgelehnt, besteht die Möglichkeit, von einem anderen Reifenhersteller kostenlos eine Kontrollprüfung durchführen zu lassen. Tritt durch den Reifendefekt auch ein Schaden am Fahrzeug oder sogar Personenschaden auf, kommen die gesetzlichen Regelungen der Produzentenhaftung zum Tragen. Wegen der komplexen juristischen Probleme empfiehlt es sich, in diesen Fällen einen Anwalt einzuschalten.

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